AGB

Allgemeines

  1. Maßgeblich für Aufträge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen, die ergänzenden Verlagsbedingungen sowie die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.
  2. Der Verlag behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen von Werbeaufträgen zurückzutreten.
  3. Alle der GOLDGRUBE erteilten Aufträge bzw. die dazu übergebenen Anzeigentexte und Bilder bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
  4. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nicht- oder nicht termin- gerechtes Erscheinen einer Ausgabe oder Anzeige bzw. durch Druck- oder Satzfehler sowie nicht einwandfreie Druckwiedergabe entstehen, ist ausge- schlossen.
  5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.
  6. Bei Aufnahme von Anzeigen kann für bestimmte Erscheinungstermine keine Gewähr geleistet werden.
  7. Wir behalten uns vor, Textänderungen vorzunehmen. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor.
  8. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung durch den Auftraggeber können keine Reklamationen bezüglich Hörfehler, Satzfehler usw. anerkannt werden. Mitteilungen gehen auf Risiko des Auftragserteilers.
  9. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt zu überprüfen; es trägt hierfür der Inserent die volle Haftung und ersetzt dem Verlag jeden Schaden, der diesem auf der Veröffentlichung des Inserates, insbesondere durch Entgegnung, Beschlagnahmung, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung erwächst.
  10. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt.
  11. Die Verschiebung von gewerblichen Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber kann aus technischen Gründen manchmal erfolgen. Es kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
  12. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt besteht volle Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für die veröffentlichte Werbung, wenn die Aufträge mit 70 % gedruckten Exemplaren erfüllt sind. Geringere Leistungen sind mit dem Tausenderpreis gemäß der Auflage laut gültiger Preisliste zu bezahlen.
  13. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beein-trächtigen, wird kein Ersatz geleistet.
  14. Wortanzeigenblöcke gelten max. 1 Jahr ab Auftragsdatum.

Druckunterlagen

  1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckun-terlagen beigestellt werden. Werden Mängel an den Druckunterlagen erst während des Druckvorganges deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge-nügendem Abdruck keinen Anspruch auf Ersatz. In Zweifelsfällen wird das Gutachten eines gerichtlich beeideten Drucksachverständigen von beiden Seiten als verbindlich anerkannt.
  2. Bürstenabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung bis zu dem auf den Probeabzügen vermerk-ten Termin gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  3. Anfallende Produktionskosten werden dem Auftraggeber verrechnet.
  4. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und bei telefonisch veranlassten Änderungen können keine Reklamationen bezüglich Hörfehlern oder Satz-fehlern anerkannt werden.
  5. Die Pflicht zu Aufbewahrung von Druckunterlagen endet vier Wochen nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Verein-barung getroffen wurde. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedin-gungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  6. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind dem Verlag frei Haus zu liefern.
  7. Repros werden nur zur Weiterleitung übernommen. Für diese Vermittlung kann der Verlag in keiner Weise haftbar gemacht werden.

Platzierung

  1. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
  2. Die Verschiebung von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber müssen wir uns vorbehalten. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
  3. Bei Wortanzeigen kann ein bestimmter Platzierungswunsch innerhalb der Rubrik nicht berücksichtigt werden. Die Anzeigen werden alphabetisch eingereiht.

Chiffre

  1. Der Verlag übernimmt keine eingeschriebenen Chiffrebriefe und haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die rechtzeitige und vollständige Rückstellung der den Chiffrebriefen beigeschlossenen Unterlagen verantwortlich. Einsender, die unseren Chifftedienst missbrauchen, können mit Weiterleitung des diesbezüglichen Schriftgutes nicht rechnen.
  2. Eingelangte Chiffresendungen werden nur innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Anzeige weitergeleitet. Die nach dieser Zeitspanne ein-gelangten Zuschriften werden vernichtet.

Storno

  1. Die Stornierung einer Anzeige ist grundsätzlich nur bis zum Anzeigenschluss einer jeden Nummer möglich. Bereits erwachsene Unkosten werden verrechnet. Auch Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
  2. Bei Zurückziehung von gewerblichen Inseraten (soweit dies technisch überhaupt möglich ist) wird ein Betrag von 10 % als Manipulationsgebühr vom Gesamtwert der nicht erschienenen Inserate in Rechnung gestellt. Rahmenaufträge können nur schriftlich storniert werden. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellte Matern und Zeichnungen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen sind derart vorzunehmen, dass uns die Gutschrift des Betrages spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum vorliegt.
  2. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
  3. Kundenrabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Anzeigenabschluss vorliegt und dieser mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Anzeigenabschlüsse rückwirkend können nicht anerkannt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug wird der gesamte Saldo mit allen Nebenkosten und allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (z.B. Rabatte, Skonti und dergleichen) fällig gestellt.
  4. Wird durch Verschulden des Auftragebers die Annahme von Inseraten gesperrt, wird der Kundenrabatt vom echten Umsatz berechnet.
  5. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge vierzehn Prozent per anno zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den bei uns üblichen Mahnspesen alle uns bei Verfolgung unserer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen, Bar-auslagen usw. aus welchem Titel auch immer zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessualen Kosten, insbesondere des von uns beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Die weitere Durchführung von Anzeigenaufträgen kann abgelehnt werden.
  6. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen u verlangen.
  7. Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages be-rechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Begleichung offener Rechnungen abhängig zu machen.
  8. Zahlungen sind ausnahmslos an die GOLDGRUBE Verlags-GesmbH oder an deren ausdrücklich bevollmächtigten Vertreter u leisten.
  9. Bei Änderung der Anzeigenpreise ist aufgrund der Löhne und Geste-hungskosten erstellt, die am Tage des Abschlusses gültig sind. Sollten sich die Löhne oder andere Gestehungskosten erhöhen, hat der Verlag das Recht, den Anzeigenpreis aliquot zu erhöhen.
  10. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Voitsberg.
  11. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Voitsberg.
  12. Diese Zahlungsbedingungen gelten für alle Arten der Werbung in den Publikationen der GOLDGRUBE Verlags-GesmbH.
  13. PDF Preisliste 2010 zum Download